Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind, d.h. baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.
Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen
Architekt, Vermessung und Statik
Die Kosten der Planungsleistung vereinbaren Sie mit Ihrem Architekten oder Bauingenieur. Im Preis für ein schlüsselfertiges Haus, ist die Planungsleistung in der Regel enthalten. Prüfen Sie jedoch, ob noch Kosten für eine Einmessung des Gebäudes durch einen amtlich bestellten Vermessungsingenieur entstehen. Bei Mehrfamilienhäusern kommt u.U. eine Prüfstatistik oder ein Feuerschutzgutachten zu den in der Baugenehmigung auferlegten Pflichtleistungen hinzu. In manchen Fällen ist auch ein Bodengutachten vom Baugrundstück erforderlich.
Auflassungsvormerkung
Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.
Außenanlagen
Damit ist die gesamte Außengestaltung eines Hauses gemeint. Pflasterarbeiten für Terrasse und Stellplätze gehören ebenso dazu wie die Anlage von Wegen. Pflanzen, Bäume, Sträucher, Rasenkanten, Zäune, Kfz-Stellplätze, Bewässerungsanlagen, Gartenteiche, Swimmingpools, Befestigungsmauern, etc. Wird ein Teil dieser Arbeiten in Eigenleistung erbracht, sind bei der Kalkulation auch der ersparte Arbeitslohn und die anfallenden Materialkosten einzurechnen.